Corona-Infektion am Arbeitsplatz: Ist das ein Arbeitsunfall? Rechtliche Fallstricke trotz Schutzmaßnahmen

Corona-Infektion am Arbeitsplatz: Ein rechtliches Minenfeld
Die Corona-Pandemie hat unser Arbeitsleben grundlegend verändert. Abstandsregeln, Maskenpflicht und Homeoffice waren die Maßnahmen, die eigentlich unsere Gesundheit am Arbeitsplatz schützen sollten. Doch was passiert, wenn diese Schutzmaßnahmen versagen und ein Mitarbeiter sich am Arbeitsplatz mit Corona infiziert? Ist das dann ein Arbeitsunfall? Diese Frage beschäftigt seit einiger Zeit die Gerichte in Deutschland und die Antworten sind keineswegs eindeutig.
Die Hürden für die Anerkennung als Arbeitsunfall
Die Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall ist äußerst schwierig. Grundlage für einen Arbeitsunfall ist der sogenannte „bedingte Zusammenhang“ zwischen der Arbeitsleistung und der Erkrankung. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Infektion direkt auf die Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist. Das ist angesichts der vielfältigen Übertragungswege des Virus und der Tatsache, dass eine Infektion auch außerhalb der Arbeit stattfinden kann, eine enorme Hürde.
Schutzmaßnahmen als entscheidender Faktor
Die Frage, ob die Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers ausreichend waren, spielt eine entscheidende Rolle. Wenn der Arbeitgeber seine Pflichten zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsplatzes verletzt hat, beispielsweise durch mangelhafte Belüftung, fehlende Desinfektionsmittel oder eine unzureichende Einhaltung der Abstandsregeln, stehen die Chancen auf eine Anerkennung als Arbeitsunfall deutlich besser. Allerdings müssen die Versäumnisse des Arbeitgebers kausal für die Infektion gewesen sein.
Gerichtsurteile: Uneinheitliche Rechtsprechung
Die Rechtsprechung ist in dieser Frage uneinheitlich. Einige Gerichte haben Corona-Infektionen als Arbeitsunfälle anerkannt, andere lehnten dies ab. Entscheidend waren dabei oft die konkreten Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Frage, ob der Arbeitgeber seine Schutzmaßnahmenspflichten verletzt hat. Die Gerichte prüfen genau, ob der Arbeitgeber alles Zumutbare unternommen hat, um die Mitarbeiter vor einer Infektion zu schützen.
Was können Arbeitnehmer tun?
Wenn Sie sich am Arbeitsplatz mit Corona infiziert haben, sollten Sie zunächst Ihren Arzt informieren und ihn bitten, die Infektion in Verbindung mit Ihrer Arbeitsstelle zu dokumentieren. Zudem sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre Situation prüfen und Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten kann. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie z.B. Arbeitsverträge, E-Mails, Fotos und Zeugenaussagen, die Ihre Ansprüche untermauern könnten.
Fazit: Ein langwieriger Kampf
Die Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall ist ein langwieriger und oft schwieriger Kampf. Arbeitnehmer müssen ihre Schutzmaßnahmenpflichten des Arbeitgebers sorgfältig prüfen und Beweise sammeln, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Rechtsprechung entwickelt sich in dieser Frage noch weiter, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Zukunft entwickeln wird. Es ist jedoch klar, dass Arbeitgeber eine besondere Verantwortung tragen, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen, insbesondere in Zeiten einer Pandemie.