EU-Gericht weist Georgescus Einspruch zurück: Rumänien-Wahl bleibt annulliert
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Antrag des rumänischen Präsidentschaftskandidaten Călin Georgescu abgelehnt, der gegen die Annullierung seines Siegs in der ersten Runde der rumänischen Präsidentschaftswahl vorging. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die politische Landschaft Rumäniens und die europäische Rechtsprechung. Georgescu, ein Vertreter der rechtsextremen Politik, hatte den EGMR angerufen, um seine Wahlsiegsanerkennung zu erzwingen. Der EGMR entschied jedoch, dass die Annullierung der Wahl rechtmäßig war, was zu einer Neuauflage der Wahl geführt hat. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für die Sicherung der Demokratie in Rumänien und unterstreicht die Bedeutung unabhängiger Gerichte in der EU.