Ex-Polizist verliert Leistungsanspruch: Falsche Gesundheitsangaben führen zu Versicherungsbetrug
2025-01-07

HNA
Ein ehemaliger Polizeibeamter aus Südniedersachsen hat durch bewusste Falschangaben zu seinem Gesundheitszustand seine Versicherung arglistig getäuscht. Dies führt dazu, dass er keinen Anspruch auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Die Entscheidung zeigt, wie wichtig ehrliche Angaben für die Versicherungswirtschaft sind. Dabei spielen auch Begriffe wie Versicherungsbetrug und Berufsunfähigkeit eine große Rolle. Mit solchen Fällen werden die Auswirkungen von arglistiger Täuschung und deren Folgen für Betroffene verdeutlicht.