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Reform der IV: Bundesrat will finanzielle Stabilität und Fokus auf junge Menschen

2025-06-20
Reform der IV: Bundesrat will finanzielle Stabilität und Fokus auf junge Menschen
Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)

Reform der Invaliditätsversicherung: Bundesrat setzt auf finanzielle Sicherheit und Unterstützung für junge Menschen

Die Invaliditätsversicherung (IV) in der Schweiz steht vor einer wichtigen Reform. Der Bundesrat hat beschlossen, sich der Herausforderung zu stellen und die aktuelle Revision der IV-Gesetzgebung aktiv voranzutreiben. Im Fokus der Überlegungen stehen dabei insbesondere die finanzielle Stabilität der IV und die Bedürfnisse junger Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf die Leistungen der Versicherung angewiesen sind.

Die Herausforderung: Neurenten und finanzielle Belastung

Die IV sieht sich derzeit mit einer zunehmenden finanziellen Belastung konfrontiert. Die sogenannten Neurenten, also die Leistungen, die an Personen ausbezahlt werden, die nach 1965 in die IV eingetreten sind, belasten das System erheblich. Dies liegt unter anderem an der längeren Lebenserwartung und den sich ändernden Krankheitsbildern. Um die langfristige Finanzierbarkeit der IV zu gewährleisten, sind daher Anpassungen erforderlich.

Fokus auf junge Menschen: Eine Generation in der Not

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Situation junger Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung in die IV fallen. Für diese Altersgruppe kann die Invalidität eine existenzielle Bedrohung darstellen, da sie oft noch am Anfang ihres Berufslebens stehen und auf die IV als Einkommensquelle angewiesen sind. Der Bundesrat möchte sicherstellen, dass junge Menschen, die aufgrund von Invalidität Unterstützung benötigen, diese auch erhalten und nicht in eine prekäre Lage geraten.

Die Ziele der Revision

Die Revision der IV-Gesetzgebung verfolgt mehrere Ziele:

  • Finanzielle Stabilität: Die IV soll langfristig finanziell tragfähig sein, um auch zukünftigen Generationen die Leistungen garantieren zu können.
  • Anreize zur Rehabilitation: Die Reform soll Anreize schaffen, damit sich Versicherte wieder in das Arbeitsleben integrieren können.
  • Unterstützung für junge Menschen: Die Bedürfnisse junger Menschen mit Invalidität sollen besonders berücksichtigt werden.
  • Vereinfachung der Verfahren: Die Verfahren der IV sollen vereinfacht und transparenter gestaltet werden.

Konkrete Maßnahmen

Der Bundesrat plant verschiedene konkrete Maßnahmen, um die Ziele der Revision zu erreichen. Dazu gehören unter anderem:

  • Anpassung der Rentenberechnung: Die Rentenberechnung soll so angepasst werden, dass sie die finanzielle Belastung der IV reduziert.
  • Stärkung der Rehabilitation: Es sollen mehr Ressourcen in die Rehabilitation investiert werden, um die Integration von Versicherten in das Arbeitsleben zu fördern.
  • Spezielle Programme für junge Menschen: Es sollen spezielle Programme entwickelt werden, die auf die Bedürfnisse junger Menschen mit Invalidität zugeschnitten sind.

Ausblick

Die Revision der IV-Gesetzgebung ist ein komplexer Prozess, der noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Der Bundesrat ist jedoch entschlossen, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die finanzielle Stabilität der IV zu gewährleisten und die Bedürfnisse junger Menschen mit Invalidität zu berücksichtigen. Die Reform wird dazu beitragen, dass die IV auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil des Schweizer Sozialsystems bleibt und denjenigen, die sie benötigen, die notwendige Unterstützung bietet.

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